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Dokument-ID: 1067316
19 Heranziehung des Auftragnehmers zum Ersatz des eingetretenen Schadens infolge Verzögerung der Bauarbeiten
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass Schadenersatzansprüche nur bei Verletzungen gegen wesentliche Bestimmungen des Bauvertrags geltend gemacht werden können.