© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1043799

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Baumeister

Planungs- und Berechnungsberechtigungen

Gem § 99 Abs 1 Z 1 GewO ist der Baumeister (§ 94 Z 5 GewO) berechtigt, Hochbauten, Tiefbauten und andere verwandte Bauten zu planen und zu berechnen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Bauwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop