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Dokument-ID: 1067303
6 Höhere Gewalt
Unter dem Begriff „höhere Gewalt“ versteht man ein von außen her einwirkendes außergewöhnliches Ereignis, das nicht in einer gewissen Regelmäßigkeit und Häufigkeit auftritt und unvorhersehbar ist und selbst bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht abgewendet werden und in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann.