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Dokument-ID: 1007115
12.5 Zuschlag und Zuschlagskriterien bei Bauvorhaben
Der Zuschlag ist gem § 91 Abs 5 Z 3 BVergG 2018 bei der Vergabe von Bauaufträgen, deren geschätzter Auftragswert mindestens 1 Million Euro beträgt, dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen. Siehe dazu auch § 262 Abs 4 BVergG 2018 (10 Millionen).