© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1044478

Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1.1 Bestellung von Koordinatoren

Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Der Bauherr ist gem § 3 Abs 1 BauKG verpflichtet, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann sowohl Planungs- und Baustellenkoordinator sein. Es muss sich somit nicht unbedingt um zwei unterschiedliche Personen handeln. Der Bauherr kann die Aufgaben des Planungs- und Baustellenkoordinators selbst wahrnehmen, wenn er die entsprechenden Voraussetzungen mitbringt. Die verpflichtende Bestellung eines Koordinators soll eine wirksame Abhilfe gegen die aus dem gleichzeitigen oder aufeinanderfolgenden Zusammentreffen der Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle resultierende erhöhte Unfallgefahr sicherstellen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Bauwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop