© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1044340

Sabine Mantler-Pewal | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Verfahrenshilfe

Reichen die finanziellen Mittel nicht aus, um einen Rechtsvertreter als Kläger oder Beklagter zu beauftragen und/oder die Pauschalgebühr zu entrichten, besteht die Möglichkeit nach §§ 63 ff ZPO Verfahrenshilfe zu beantragen. Das Formular für diesen Antrag ist unter https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/gruppe/6 auf der Homepage des Justizministeriums abrufbar. Der Antrag ist bei jenem Gericht einzubringen, welches für die Klage zuständig ist, also beim Prozessgericht erster Instanz.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Bauwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop