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Dokument-ID: 1044490
1.1.6 Haftung bei Unfällen am Bau
Die zivilrechtliche Haftung des Bauherrn kann aus rechtlicher Sicht mehrere Ursprünge haben. In Betracht kommen:
- Auswahlverschulden (bei der Auswahl von Bauunternehmern etc)
- Überwachungsverschulden (Bauherr vernachlässigt die Kontrolle der Bauarbeiten)
- Haftung aufgrund verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ansprüche
- Allgemeine Verkehrssicherungspflichten, wonach eine Baustelle als Gefahrenquelle gilt und der Bauherr, der diese Gefahr geschaffen hat, dafür verantwortlich ist, dass dadurch niemand zu Schaden kommen kann