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Dokument-ID: 1043980
7.3 Bauschadensregelung
Wenn es sich um größere Bauprojekte handelt, kommt es vor, dass Schäden von fertig gestellten Bauleistungen auftreten können, aber der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden konnte. Es handelt sich hierbei um Bauschäden, die keiner Person zugeordnet werden können.