5.2 Die datenschutzrechtliche „Schlüsselfunktion“ des Verantwortlichen
Bei BIM-Projekten liegt der Schwerpunkt in puncto Datenschutz auf dem datenschutzrechtlichen Verantwortlichen. Dieser trägt beinahe sämtliche datenschutzrechtlichen Verpflichtungen und hat neben Sicherungspflichten auch umfassende Informationspflichten gegenüber den Betroffenen (zB Kunden, Arbeitnehmer etc) über Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, die Speicherdauer und die vorhandenen (Betroffenen)Rechte. Darüber hinaus treffen den Verantwortlichen in gewissen Fällen auch Meldepflichten an die Datenschutzbehörde und an den Betroffenen (zB bei einem Hackerangriff mit erhöhtem Schädigungspotenzial).