© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1043817

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Geltungsbereich des BVergG

Persönlicher Geltungsbereich

Das BVergG 2018 findet grundsätzlich auf öffentliche Auftraggeber Anwendung. Der öffentliche Auftraggeber wird bei der Beschaffung nicht hoheitlich tätig, sondern beschafft Leistungen wie eine Privatperson durch Abschluss von Verträgen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge gehört damit zur Privatwirtschaftsverwaltung. Der öffentliche Auftraggeber ist stets eine juristische Person, die zivilrechtlicher Vertragspartner werden soll.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Bauwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop