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Dokument-ID: 1007108
12.3 Berechnung des Wertes bei Bauvorhaben
Besteht ein Bauvorhaben aus mehreren „Losen“ (= zB Tätigkeiten nach Anhang I – bundesdeutsche Terminologie), für die jeweils ein gesonderter Auftrag vergeben wird, so ist gem § 14 Abs 1 BVergG 2018 als geschätzter Auftragswert der geschätzte Gesamtwert aller dieser Lose anzusetzen.