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Dokument-ID: 1055240
5.1.3 Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Die DSGVO erlaubt eine Verarbeitung nur, sofern die Grundsätze für die Datenverarbeitung (vgl Art 5 DSGVO) eingehalten werden und (zumindest) ein Erlaubnistatbestand (vgl Art 6 DSGVO) vorliegt. Zu den wichtigsten Erlaubnistatbeständen zählen