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Dokument-ID: 1054941
6.1 Auflösungsarten
Ein Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auf die folgenden Arten beendet werden:
- Auflösung des Dienstverhältnisses während der Probezeit
- Zeitablauf bei befristeten Dienstverhältnissen
- Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber
- Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses
- Sofortige vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund (Entlassung des Arbeitnehmers, vorzeitiger Austritt durch den Arbeitnehmer) oder
- Tod des Arbeitnehmers