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Dokument-ID: 1044412
5.2 Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe
Mitarbeiter werden nach dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie in folgende Beschäftigungsgruppen eingeteilt:
- Vizepolier
- Facharbeiter
- Angelernte Bauarbeiter
- Bauhilfsarbeiter
- Lehrlinge
- Praktikanten