Neu
Dokument-ID: 1044411
5.1 Allgemeines
Die Höhe der Entlohnung von Mitarbeitern ist grundsätzlich Vereinbarungssache. Zu beachten ist aber, dass Kollektivverträge im Regelfall Regelungen zu Mindestgehältern und -löhnen, Sonderzahlungen, Zuschlägen und Zulagen vorsehen, die zu beachten sind.