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Dokument-ID: 1055212
3.4.3 Innovationspartnerschaft
Grundsätzlich wäre auch die Verfahrensart der Innovationspartnerschaft für die Abwicklung von BIM-Projekten geeignet. Gem § 41 BVergG 2018 kann diese Verfahrensart aber nur im Zusammenhang mit der Entwicklung einer innovativen Ware, Bau- oder Dienstleistung gewählt werden. Voraussetzung ist, dass der Bedarf des Auftraggebers nicht durch „den Erwerb von bereits am Markt verfügbaren Waren, Bau- oder Dienstleistungen befriedigt werden kann“.