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Dokument-ID: 1043769
1.3 Verwaltungsrecht
Da in der Bundesverfassung die Gesetzgebung in Bezug auf Bau- und Raumordnung nicht dem Bund zugewiesen wurde, bestehen immer noch zahlreiche landesgesetzliche Regelungen, die zum Teil auch sehr unterschiedlich sind und nur für das jeweilige Bundesland rechtliche Wirkung entfalten.