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Neu Dokument-ID: 1043869

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.3 Feststellungsverfahren

Im Feststellungsverfahren soll grundsätzlich nach Erteilung des Zuschlags bzw nach dem Widerruf eines Vergabeverfahrens geklärt werden, ob ein Verstoß gegen das Vergaberecht vorliegt.

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