© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1043993

Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

14 Rechnungslegung und Sicherstellung

Die Fälligkeit einer Rechnung tritt nach Zugang der Zahlung ein, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Nach der ÖNORM B2110 hat die Legung der Schlussrechnung bzw Teilschlussrechnung spätestens zwei Monate nach der vertragsgemäßen Erbringung der Leistung zu erfolgen, sofern im Vertrag keine andere Frist vereinbart wurde. Regieleistungen sind monatlich abzurechnen. Abschlagsrechnungen sind in keinen kürzeren Abständen als ein Monat oder zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten vorzulegen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch Bauwirtschaft in unserem Shop! Zum Shop