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Dokument-ID: 1043992
13.3 Rechtsfolgen des Rücktritts
Kommt es zu einem wirksamen Rücktritt, wird der Bauvertrag rückwirkend aufgehoben. Alle Leistungen, die von den Vertragsparteien des Bauvertrags vertragsgemäß erbracht worden sind, sind zu übernehmen, in Rechnung zu stellen und abzugelten. Damit wird die Abnahmepflicht geregelt.