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Dokument-ID: 1043990
13.1 Rücktrittsgründe nach dem ABGB
Verträge werden in der Regel durch Vertragserfüllung beendet. Der Bauvertrag als Werkvertrag ist ein Zielschuldverhältnis, was zur Folge hat, dass dieser beendet wird, sobald das Bauwerk errichtet worden ist.