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Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Überblick

Die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) regelt in Österreich bundesweit einheitlich die Ausübung von Gewerben, dh von allen „gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten“ (§ 1 Abs 1 GewO). Insbesondere auch die Bauwirtschaft ist vom Geltungsbereich der GewO erfasst.

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