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Dokument-ID: 1067290
5.3 Arbeitsmittelverordnung
Die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der Arbeitnehmer bei der Benutzung von Arbeitsmitteln (Arbeitsmittelverordnung – AM-VO) enthält allgemeine Verpflichtungen betreffend die Benutzung von Arbeitsmitteln. Es sind dies Vorschriften über die Information und Unterweisung der Arbeitnehmer und allgemeine Grundsätze für die Benutzung von Arbeitsmitteln.