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Neu Dokument-ID: 1044071

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Überhangsrecht

Allgemeines

Das Überhangsrecht betrifft von einem an der Grundstücksgrenze befindlichen Baum (bzw „Baum an der Grenze“) ins Nachbargrundstück hinüberwachsende (bzw -hängende) Wurzeln, Äste und Früchte und ist in § 422 ABGB geregelt.

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