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Dokument-ID: 1044418
5.6 Lohn- und Sozialdumping
Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) soll Arbeitnehmern in seinem Geltungsbereich (siehe dazu § 1 des LSD-BG) bestimmte Mindestarbeitsbedingungen sichern und einen fairen Wettbewerb gewährleisten.