Neu
Dokument-ID: 1044339
1.4 Kosten eines Bauprozesses
Die Einbringung einer Klage und die Führung eines Zivilprozesses sind immer mit Kosten verbunden. Schon bei Einbringung der Klage hat der Kläger bzw sein Rechtsvertreter die so genannte Pauschalgebühr an das jeweilige Gericht, bei dem die Klage eingebracht wird, zu entrichten. Üblicherweise ist daher die Gebühr dem Rechtsvertreter vorab zu überweisen, bevor dieser die Klage bei Gericht einbringt und die Gebühr dem jeweiligen Prozessgericht weiterüberweist.