1.6 Rechtsschutzversicherung
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist es möglich, dass diese die Kosten des Gerichtsverfahrens, insbesondere das Honorar des Rechtsvertreters, die Pauschalgebühr an das Gericht und das Honorar des vom Gericht beigezogenen Sachverständigen übernimmt. Es ist jedenfalls vorab bei der jeweiligen Versicherung anzufragen, ob für den beabsichtigten Rechtsstreit Kostendeckung gewährt wird. Es ist in jedem Einzelfall unverzüglich und vor Einleitung eines Prozesses eine Anfrage an die Versicherung zu stellen. Diese prüft den Sachverhalt, ob dieser vom Versicherungsvertrag umfasst ist und Deckung der Verfahrenskosten gewährt wird.