5.2 Trinkwasserversorgung von Gebäuden
Anschlusszwang, Abgaben und Gebühren
Die baupolizeilichen Vorschriften der Bundesländer dienen in erster Linie der Wahrung öffentlicher Interessen. Die öffentlichen Interessen werden in der Regel in den bautechnischen Vorschriften sichtbar und betreffen insbesondere die Themenkreise mechanische Festigkeit und Standsicherheit des Bauwerks, Brandschutz, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit, den Emissionsschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie die Vorsorge für ausreichend Stellplätze, Grün- und Erholungsflächen. Die Bautechnikgesetze bzw Bautechnikverordnungen der Bundesländer folgen dieser grundsätzlichen Einteilung nahezu durchgehend, ebenso die – mittlerweile in allen Bundesländern für verbindlich erklärten – Richtlinien des Österreichischen Institutes für Bautechnik (OIB).