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Neu Dokument-ID: 1152091

Graciela Faffelberger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.13.7 AI Act (AI-VO)

Die AI-VO • [Fußnote: Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr 300/2008, (EU) Nr 167/2013, (EU) Nr 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz), ABl L, 2024/1689. schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der insbesondere die Entwicklung, das Inverkehrbringen, die Inbetriebnahme und die Verwendung von Systemen künstlicher Intelligenz in der Union unter Sicherstellung eines hohen Schutzniveaus für Gesundheit, Sicherheit und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet. Für Österreich dient die in der RTR gem § 20c KOG und § 194a TKG eingerichteten Servicestelle für Künstliche Intelligenz als Ansprechpartner für die Öffentlichkeit; ihr kommt eine unterstützende Funktion bei der praktischen regulatorischen „Umsetzung“ der AI-VO zu.

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