4.3.1 Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten in Unternehmen
Die Idee, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, also zB die Speicherung oder Analyse von Kontaktdaten, nicht unbeschränkt möglich sein soll, sondern dabei bestimmte Regeln und vor allem Informationsobliegenheiten einzuhalten sind, ist keineswegs neu. Das erste österreichische Gesetz zu diesem Thema war das „Bundesgesetz vom 18. Oktober 1978 über den Schutz personenbezogener Daten“ (heute auch Datenschutzgesetz 1978 oder DSG 1978 genannt), welches mit 1. Jänner 1980 in Kraft trat.