2.2 Auftragsverarbeiter
Der Auftragsverarbeiter ist gem Art 4 Z 8 DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Es kann sich um eine Organisation oder auch um eine Einzelperson handeln. An der Datenverarbeitung können auch mehrere Auftragsverarbeiter beteiligt sein, sowohl dadurch, dass der Verantwortliche entscheidet, mehrere Auftragsverarbeiter in die Verarbeitung einzubeziehen als auch dadurch, dass der Verantwortliche zustimmt, dass der Auftragsverarbeiter weitere andere Subauftragsverarbeiter beauftragt (vgl Europäischer Datenschutzausschuss, Leitlinie 07/2020 zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ in der DSGVO, Version 2.0 vom 7. Juli 2021).