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Dokument-ID: 1001030
7.2.1 Einwilligung
Grundsätzlich ist es möglich, für jede denkbare Datenverarbeitung eine Einwilligung einzuholen und damit eine gültige Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zu haben. In der Praxis wird man jedoch – wenn möglich – auf (andere) gesetzliche Erlaubnistatbestände für Datenverarbeitungen zurückgreifen, denn: