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Dokument-ID: 1110433
3.6.13 Auch Wahrscheinlichkeitsaussagen zu Affinitäten sind personenbezogene Daten
Die Entscheidung betrifft die Datenverarbeitung durch den landesweit führenden Logistik- und Postdienstleister. Mittels Marketinganalyseverfahrens wurden Personen in Form von Wahrscheinlichkeitsaussagen bestimmte Affinitäten („Bioaffin“, „Heimwerker“ und „Investmentaffin“) zugeordnet. Ein von der Datenverarbeitung Betroffener machte datenschutzrechtliche Ansprüche auf Auskunft und Löschung gerichtlich geltend.