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Neu Dokument-ID: 1067073

Lena Eberhard | Judikatur | Leitsatz

3.2.7 Fotografieren und Weiterleiten von Führerschein und Bankomatkarte per WhatsApp unrechtmäßig

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer fuhr mit dem Taxi-Unternehmen des Beschwerdegegners. Nachdem er die Dienstleistung in Anspruch genommen hatte, hatte er nicht genug Bargeld bei sich um zahlen zu können. Der Beschwerdegegner fertigte daraufhin ein Foto vom Führerschein und der Bankomatkarte des Beschwerdeführers an und leitete es an zumindest eine weitere dritte Person weiter.

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