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Dokument-ID: 980676
2.7.4 Datenverarbeitung zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken
Art 85 DSGVO verpflichtet die Mitgliedstaaten, das Recht auf Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen und erforderlichenfalls Abweichungen zu den Regelungen der DSGVO vorzusehen.