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Oliver Schonschek - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Data Integrity Protection (DIP)

Neben Verfügbarkeit und Vertraulichkeit gehört die Integrität der Daten zu den klassischen Schutzzielen der Datensicherheit. Damit ist in erster Linie gemeint, dass die verarbeiteten Daten nicht unberechtigt oder ohne faktische Notwendigkeit (also „unrichtig“) verändert werden. Doch während Schutzmaßnahmen zur Gewährleistung von Verfügbarkeit und Vertraulichkeit inzwischen eine hohe Verbreitung bei Unternehmen erreicht haben, mangelt es häufig an der Kontrolle und Überwachung der Datenintegrität, an der Data Integrity Protection (DIP). Datenschutzbeauftragte sollten deshalb insbesondere die Integritätskontrolle in den Fokus nehmen.

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