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Neu Dokument-ID: 1030905

Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz

3.6.2 Videoüberwachung eines Geschäftslokals

DSB: Ein Wettlokal betreibt zumindest seit März 2018 rund um die Uhr eine Bildverarbeitungsanlage. Diese umfasst die vor dem Eingangsbereich befindlichen Parkplätze und Verkehrsflächen. Eine Protokollierung der Aufzeichnungen der Videoanlage findet nicht statt. Auch kommt es zu keiner Löschung der durch die Videokamera aufgenommenen personenbezogenen Daten innerhalb von 72 Stunden. Zu guter Letzt wurde die Videoüberwachung auch nicht geeignet gekennzeichnet, sodass es vorbeikommenden Passanten möglich gewesen wäre, dieser auszuweichen.

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