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Wolfgang Mader | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Google Analytics – Grenzen der Legalität?

Ausgangslage 

Der Ursprung der Probleme ist älter, aber zumindest im Jahr 2015 zu suchen. Bis zur EUGH-Entscheidung am 6. Oktober 2015 galt das „Safe Harbor-Agreement“, ein Vertrag der im Wesentlichen nur die Prinzipien des Datenverkehrs festhielt und wenig dazu beitrug, die Daten der EuropäerInnen zu schützen. Auf die Initiative von Max Schrems hin wurde der Vertrag für unzureichend und damit ungültig erklärt.

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