3.3.2 Erfüllung der Informationspflicht nach Art 13 DSGVO durch Verweis auf eine Website
Sachverhalt
Im vorliegenden Fall behauptet der Beschwerdeführer die Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung und der Informationspflichten nach Art 13 DSGVO durch die Beschwerdegegnerin, einer Hotelbuchungsplattform, die für Zwecke eines Verantwortlichen mit einzigem Sitz in der Schweiz betrieben wurde. Auf Anfrage des Beschwerdeführers unterbreitete das Unternehmen ihm ein Angebot für eine Urlaubsreise, welches er ablehnte. Am nächsten Tag erhielt er eine Werbung für den unternehmenseigenen Newsletter samt Anmeldungslink. Dem Beschwerdeführer sind keine Informationen zur Datenverarbeitung bekannt gegeben worden.