3.2.6 Datenweitergabe von Mieterdaten durch die Hausverwaltung an einen Subdienstleister zulässig, wenn gesetzlich gedeckt
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer ist Mieter in einem Wohnhaus und benachrichtigte die Hausverwaltung telefonisch über das inadäquate Verhalten eines anderen Mieters. Der Sachverhalt wurde von der Hausverwaltung aufgenommen und es wurde mitgeteilt, dass zur Konfliktlösung ein Subdienstleiter vertraut wird. Der Beschwerdeführer teilte sofort mit, dass er nicht will, dass seine Daten an Dritte weitergegeben werden und er keine Kontaktaufnahme durch Dritte will. Am darauffolgenden Tag wurde er trotzdem vom Subdienstleiter telefonisch kontaktiert.