3.1.10 Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter – Doppelfunktion zulässig?
Sachverhalt
Das Ausgangsverfahren ist ein Rechtsstreit vor dem deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG). Ein deutscher Konzern hatte einen Betriebsratsvorsitzenden zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt, sodass er beide Funktionen parallel ausübte. Auf Ersuchen des Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wurde jener Betriebsratsvorsitzende in weiterer Folge vom Konzern mit sofortiger Wirkung als Datenschutzbeauftragter abberufen. Der Betroffene klagte gegen die Abberufung, wobei die Vorinstanzen dem Kläger Recht gaben.