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Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.1 Was ist Cybercrime im rechtlichen Sinn?

Mit Cybercrime, Cyberkriminalität, Internetkriminalität und allen sinngleichen Begriffen lassen sich im Allgemeinen strafbare Handlungen beschreiben, bei denen digitale Systeme und Netzwerke als Werkzeug eingesetzt werden, um eine Tat zu begehen (Cybercrime im weiteren Sinn), oder das Ziel sind, auf das die Tat gerichtet ist (Cybercrime im engeren Sinn). Die Bandbreite der infrage kommenden Handlungen ist naturgemäß groß und wird bedingt durch den technologischen Fortschritt immer größer.

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