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Dokument-ID: 979999
8.2 Auftragsverarbeitung
Der Auftragsverarbeiter ist gem Legaldefinition des Art 4 Z 8 DSGVO eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Gem Art 4 Z 10 DSGVO ist der Auftragsverarbeiter nicht Dritter („Dritter ist eine natürliche oder juristische Person […] außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter […]“).