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Dokument-ID: 1114240
3.2.15 Ärztin nimmt unerlaubterweise Einsicht in den elektronischen Impfpass
Die Beschwerdegegnerin wollte COVID-19-Infektionen in ihrer Ordination vermeiden
Die Beschwerdegegnerin, eine niedergelassene Ärztin, betreibt eine Ordination und ist mit der Beschwerdeführerin bekannt, da deren Schwägerin ihre Mitarbeiterin ist. Als die Mitarbeiterin ihr mitteilte, dass am Wochenende eine Familienfeier geplant ist, nahm die Ärztin mittels des elektronischen Impfpasses Einsicht in Gesundheitsdaten der Beschwerdeführerin gem Art 4 Z 15 DSGVO.