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Dokument-ID: 980677
2.7.5 Datenverarbeitung für Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschung und Statistik
Art 89 DSGVO sieht Garantien und Ausnahmen in Bezug auf Verarbeitungen zu
- im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken,
- wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und
- statistischen Zwecken