3.6.15 Ibiza-Video – heimliche Filmaufnahmen unzulässig
Sachverhalt
Die Entscheidung betrifft das berüchtigte Ibiza-Video, welches im Mai 2019 veröffentlicht wurde und in welchem ua der Kläger, ein ehemaliger Politiker, im Gespräch mit einer vermeintlichen Oligarchennichte zu sehen ist. Das Gespräch fand in einem privaten Umfeld statt. Der Beklagte ließ das gesamte Gespräch heimlich mit Ton und Bild filmen, um das Video gewinnbringend zu verkaufen. Der Kläger begehrte Unterlassung betreffend die heimlichen Ton- und Bildaufnahmen sowie bezüglich der Verbreitung des konkreten Ibiza-Videos.