3.6.10 Kundenbindungsprogramme – Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung
In zwei amtswegigen Prüfverfahren gegen zwei unterschiedliche Verantwortliche von größeren Kundenbindungsprogrammen hat sich die Datenschutzbehörde ua mit den Kriterien datenschutzrechtlicher Einwilligungen nach Art 4 Z 11 und Art 7 DSGVO befasst. Für die Durchführung der Kundenanmeldung nutzen die Verantwortlichen Webseiten, Apps und physische Formulare, wobei im Rahmen der Anmeldung jeweils auch um Einwilligung zur Datenverarbeitung – ua zum Zweck der personalisierten Werbung (Profiling) – ersucht wird. Die Datenschutzbehörde hat in den beiden Verfahren die verschiedenen Einwilligungsersuchen überprüft. Ganz allgemein wurde von der Datenschutzbehörde festgehalten, dass an die Kriterien für eine datenschutzrechtliche Einwilligung ein strenger Maßstab anzulegen ist. Dass den Einwilligungsbedingungen große Bedeutung beizumessen ist, ergibt sich ua daraus, dass die Verletzung der Bedingungen in Art 83 Abs 5 lit a DSGVO ausdrücklich unter Strafe gestellt wird.