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Neu Dokument-ID: 1073315

Teresa Maria Atzelsdorfer | Judikatur | Leitsatz

3.5.7 Einforderung persönlicher Daten für ein Löschbegehren nicht zulässig

Sachverhalt

Der Beschwerdeführer legte ein Nutzungsprofil bei einem Internet-Kleinanzeigenportal an, in welchem er sich als „unique identifier“ mit seiner E-Mailadresse und einem wählbaren Nutzernamen anmeldete. Dieses Nutzungsprofil sollte nun gelöscht werden. Dem Löschungsantrag des Beschwerdeführers kam das Unternehmen nicht ohne weiteres nach, vielmehr verlangte es vom Beschwerdeführer das Ausfüllen eines umfassenden Löschungsantrags samt Bekanntgabe des vollständigen Namens und der Wohnadresse. Eine selbstständige Löschung vom Beschwerdeführer konnte ebenfalls nicht durchgeführt werden.

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