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Dokument-ID: 1055336
3.6.5 Datenverarbeitung durch Suchmaschinen und Recht auf Vergessenwerden
EuGH: Bei der Tätigkeit einer Suchmaschine, die darin besteht, von Dritten ins Internet gestellte oder dort veröffentlichte Informationen zu finden, automatisch zu indexieren, vorübergehend zu speichern und den Internetnutzern in einer bestimmten Rangfolge zur Verfügung zu stellen, sofern die Informationen personenbezogene Daten enthalten, handelt es sich um „Verarbeitung personenbezogener Daten“ im Sinne der Datenschutzrichtlinie (RL 95/46/EG).