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Dokument-ID: 1131935
3.3.7 Verbandsklage iZm Privacy by Default & Datenschutzhinweis hat Vertragserklärungscharakter
Sachverhalt
In der Rechtssache OGH 14.09.2022, 6 Ob 106/22i, brachte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Verbandsklage (§ 28 KSchG) gegen eine Autovermietungs-Gesellschaft wegen zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein. Die Klauseln enthielten Regelungen zum Datenschutz, insbesondere zu Voreinstellungen und Deaktivierungserfordernis bei vernetzten Autos. Vor Klagseinbringung gab die Beklagte zu weiteren 56 Klauseln eine Unterlassungserklärung ab.